Informationen zur Nachhaltigkeit – „Sustainable finance“:
Gemäß der Verpflichtung zur Umsetzung nach Art 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu „Sustainable finance“ halten wir hier mit Stand März 2021 fest, dass wir uns ständig bemühen, die für eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsrisiken erforderlichen Informationen zu erhalten, stoßen dabei jedoch an Grenzen. Sobald die notwendige Transparenz auf dem Markt vorliegt, werden wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie vorstellen. Wir rechnen damit, dass das spätestens dann möglich sein wird, wenn technische Regulierungsvorschriften der Europäischen Kommission verbindlich werden.