Informationen zur Nachhaltigkeit – „Sustainable finance“:

Offenlegung zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren und zum Umgang mit

Nachhaltigkeitsrisiken gem. Verordnung (EU) 2019/2088

Im Rahmen der Anlageberatung werden sowohl nachhaltige Finanzprodukte als auch Produkte, deren zugrunde liegende Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen, angeboten.

„Das Unternehmen erkennt aktuell weder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit noch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Unternehmens.

Das Unternehmen beobachtet tatsächliche oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation des Unternehmens laufend im Rahmen seiner üblichen Risikomanagementstrategie (Risk Management) und kann ggf. zeitnah auf potenziell eintretende Risiken reagieren.“

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen

„In Einklang mit Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 haben wir uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowohl im Rahmen unserer Vermittlung als auch im Rahmen unserer Anlageberatung nicht zu berücksichtigen. Die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken zeigt derzeit keine relevanten Auswirkungen auf die Entwicklung der von uns beratenen Kundenportfolios, weil aufgrund der breiten Diversifikation und der in der Vergangenheit erzielten Wertentwicklung nicht von einem relevanten Einfluss auf die Kundenportfolios auszugehen ist, obgleich natürlich die Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Aussagekraft für die Zukunft hat.“

Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und sind uns Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, ein wichtiges Anliegen.

Grundsätzlich sind im Investmentprozess ethische/nachhaltige Ansprüche gegenüber finanziellen abzuwägen, sodass die Leistungsfähigkeit der Veranlagung im Sinne einer Ertragsfähigkeit erhalten bleibt. Ziel bleibt ein breit diversifiziertes Portfolio nach Regionen und Sektoren, in dem auf Basis Ihrer Risikoneigung und Erfahrung eine nachhaltig attraktive Performance ermöglicht wird.

Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

„Das Unternehmen verfügt über eine Vergütungspolitik, die u.a. zum Ziel hat, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Vergütungen unserer MitarbeiterInnen bestmöglich zu verhindern. Die Vergütungspolitik entspricht aber auch dem Nachhaltigkeitsgedanken:

Auf die Vergütungspolitik der FinanzPuls hat die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken keine Auswirkung. Die Vergütungspolitik setzt bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Anlageberatung weder Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken noch zum Bevor- oder Benachteiligen von Finanzprodukten, die nachhaltige Investitionen bewerben (gemäß Artikel 8 der Disclosure-Verordnung) oder anstreben (gemäß Artikel 9 der Disclosure-Verordnung.“

Auszug aus unserer Vergütungspolitik: „Vergütungen dürfen nicht in einer Weise gewährt werden bzw. bestehen, die den Anforderungen an nachhaltigen Investments zuwiderlaufen. Die Vergütungsstruktur darf keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken begünstigen und darf keinen Interessenskonflikt bei der Leistungserbringung von Mitarbeitern im Rahmen von nachhaltigen Investments hervorrufen.“