Informationen zur Nachhaltigkeit – „Sustainable finance“:

 

Gemäß der Verpflichtung zur Umsetzung nach Art 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu „Sustainable finance“ halten wir hier mit Stand März 2021 fest, dass wir uns ständig bemühen, die für eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsrisiken erforderlichen Informationen zu erhalten, stoßen dabei jedoch an Grenzen. Sobald die notwendige Transparenz auf dem Markt vorliegt, werden wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie vorstellen. Wir rechnen damit, dass das spätestens dann möglich sein wird, wenn technische Regulierungsvorschriften der Europäischen Kommission verbindlich werden.

Informationen zur Vergütungspolitik:

 

Gemäß der Erklärung Art 5 Abs 1 OffenlegungsVO analysieren wir die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wo uns dies möglich ist, versuchen wir dabei Vergütungen zu forcieren die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden.