Grobe Fahrlässigkeit und die Haushaltsversicherung
Wenn‘s brennt und die Frage der Schuld offen steht, möchte man nicht hoffen. Man möchte wissen, man ist gut versichert – denn das kann ja mal passieren!
Traditionell stehen zu dieser Jahreszeit viele geschmückte Tannenbäume und Adventkränze in den Wohnzimmern – nicht selten mit Kerzen bestückt. Stark umstritten und heftig diskutiert wegen erhöhter Brandgefahr, finden sie doch immer wieder den Weg ins traute Heim. Mit etwa 1000 Bränden im Jahr, reiht sich der brennende Baum oder ähnliche offene Lichter bzw Feuer auf Platz zwei der Brandursachen in Österreich ein. Ob Teppiche, Vorhänge oder Möbel, nichts ist sicher vor den Flammen, nicht zu vergessen die Brandflecken die zurückbleiben.
Erfolgt dann Schadensmeldung bei der Versicherung, stellt sich die Frage, ob der Schaden gedeckt ist oder nicht. Denn in vielen Haushalts- und Eigenheimversicherungen sind Schäden durch sogenannte „grobe Fahrlässigkeit“ nicht oder nur zur Hälfte gedeckt. Grobe Fahrlässigkeit besteht immer dann, wenn auffallend sorglos gehandelt wird und dabei ein Schaden entsteht – wie im Beispiel mit dem brennenden Baum. Davon zu unterscheiden ist die leichte Fahrlässigkeit, welche auch durch sorgloses Handeln definiert wird, jedoch ist die Schuldfrage uneindeutig zu beantworten und gilt damit sehr wohl als versichert. Zu beurteilen ob im individuellem Fall leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haben dann Schadensreferent*Innen in der jeweils zuständigen Versicherung. Da die Entscheidung aber immer im ermessen der beurteilenden Person liegt und keine eindeutige gesetzlichen Angaben vorliegen, sollte man sich lieber auf der sicheren Seite wiegen und auch für den Fall der groben Fahrlässigkeit durch eine geeignete Versicherung vorbereitet sein.
Fehler machen ist menschlich, und manche dieser Fehler sind mit unangenehmen finanziellen Folgen verbunden. Daher legen wir all unseren KundInnen ans Herz, darauf zu achten, dass ihre Haushalts- und Eigenheimversicherung zu 100% den Schaden bei grober Fahrlässigkeit deckt – nach dem Motto lieber früh achtsam sein, als später dafür zu bezahlen.
Am FinanzPuls ist dieser Schutz bereits zum Standart geworden. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Versicherungen einen solchen Schaden deckt oder sollten generelle Fragen auftauchen, helfen Ihnen unsere FinanzPuls Beraterinnen und Berater gerne weiter!