Verloren und gestohlen – die Reiseversicherung
Verlorenes Gepäck und gestohlene Kamera sind typische Beispiele für Schäden, die von einer Reiseversicherung gedeckt sind. Doch es gibt auch einige Szenarien, in denen Sie selbst dafür aufkommen müssen. Wir erklären Ihnen was Sie beim Abschließen Ihrer Reiseversicherung beachten sollten!
Jeder hat wohl schon einmal etwas verloren und weiß wie unangenehm das sein kann – insbesondere dann, wenn man gerade in langverdienten Urlaub ist oder sich amauf dem Weg dorthin befindet. Um zumindest den folgenden finanziellen Schaden bei Diebstahl und Verlust zu verhindern, kann eine Reiseversicherung abgeschlossen werden. Diese ist meist günstig zu haben und man erhält im Ernstfall das Geld für die gestohlene Kameraausrüstung zurück. Typischerweise wird die Versicherung befristet für eine bestimmte Reise abgeschlossen, aber es gibt auch die Möglichkeit eine Jahresversicherung für mehrere Reisen zu wählen.
Eine Reiseversicherung enthält in der Regel verschiedene Arten von Absicherungspaketen. Dabei versichern nicht alle Anbieter dasselbe und man kann den Reiseschutz nach eigenen Bedürfnissen und Budget wählen. Als unabhängige Beraterinnen und Berater können wie Ihnen den größtmöglichen Vorteil verschaffen, indem wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Versicherung auswählen. Dabei sollten verschiedene Aspekte in Betracht bezogen werden. Wer sich gegen einen Krankheitsfall im Urlaub absichern möchte, sollte darauf achten, dass eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wird. Diese übernimmt die medizinische Versorgung im Urlaubsland bei Verletzung und Krankheit, sowie den Rücktransport ins Heimatland. Besonders sinnvoll erscheint uns diese Art der Absicherung, wenn man mit kleinen Kindern reist. Bedacht werden sollte auch, eine Unfallversicherung im Zuge der Reiseversicherung abzuschließen. Im Falle eines Unfalles werden anfallende Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten – oft sogar inklusive Helikopter – bis zu einer gewissen Deckungssumme abgedeckt.
Einen besonders essenziellen Bestandteil der Reiseversicherung macht die Reiseabbruchs- oder auch Stornoversicherung aus. Diese deckt nämlich den Fall, dass die Reise aufgrund eines unvorhergesehenen, von außen einwirkenden Umstandes – wie plötzliches Erkranken – nicht stattfinden kann. Achtung allerdings, es gibt Stornogründe, die nicht gedeckt sind, wie zum Beispiel die Trennung der Reisepartner – in diesem Fall wird kein Geld ausbezahlt. Auch etwa bei einer Verspätung des Anschlussflugs kann diese Versicherung nicht in Anspruch genommen werden – hier könnte aber Ersatzleistung durch den Fluganbieter erfolgen. Möchte man dennoch dagegen abgesichert sein, kann man einen Verspätungsschutz mit der Versicherung abschließen. Eine Reisegepäckversicherung erspart oft viel Ärger, wenn das Gepäck am Flughafen nicht ankommt und man vor Ort Gewand und Ähnliches nachkaufen muss, denn die Versicherung übernimmt einen gewissen Betrag. Doch nicht jede Gepäckversicherung ist gleich – oft ist das Gepäck nur bei Flügen, aber nicht bei Bus- oder Bahnreisen versichert. Auch bei Diebstahl des Gepäcks, der Geldbörse oder der Kamera gibt es einiges zu beachten. Viele Versicherungen schließen Kreditkartenschäden völlig aus (einige Kreditkarten sind ohnehin schon vom Anbieter versichert) oder zahlen nicht, wenn sich Kreditkarte, Bankomatkarte und Bargeld im Reisegepäck befinden.
Daher unser Tipp: Behalten Sie Wertgegenstände möglichst nah am Körper und nie zugänglich oder unbeaufsichtigt! Zu guter Letzt können Sie noch eine Reisehaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, welche für Schadensersatzzahlungen aufkommt.
Die Auswahl ist groß und die Angebote oft unübersichtlich. Damit Sie auf ihrer Reise wirklich bestens versichert sind, lassen Sie sich von ihrer FinanzPuls Betreuerin oder Ihrem Betreuer beraten! Durch die langjährige Erfahrung wissen wir, worauf es bei einer guten Versicherung ankommt und können Ihnen eine Absicherung anbieten, die für Sie zugeschnitten ist und allen Ansprüchen ihrer individuellen Lebenssituation gerecht wird!